Strommarkt

Die Energiebranche wird durch eine rasante Entwicklung gekennzeichnet. Der Prozess der europäischen Marktintegration begann vor einigen Jahren. Ziel dieser Integration ist die Schaffung eines einheitlichen europäischen Marktes, der es den Marktparteien erlaubt, auf einfache und effiziente Weise über die Grenzen hinweg mit Gas und Strom zu handeln.

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Unsere Vision ist es, einer der transparentesten Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Europas zu sein und damit einen Wert für die Gesellschaft zu schaffen. In der Rubrik Energy Insights stellen wir Daten, Informationen und wertvolle Einblicke rund um das Thema Energie zur Verfügung.

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Inländische und ausländische Netzreserve

Zur Gewährleistung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems werden im In- und Ausland Kraftwerkskapazitäten vorgehalten, die außerhalb des Energiemarktes auf Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber eingesetzt werden können. Zum Einsatz kommt diese sogenannte Netzreserve in besonderen Belastungssituationen, in denen die vorhandenen Marktkraftwerke den Redispatchbedarf nicht decken können. Gemäß der Netzreserveverordnung (NetzResV) führen die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber jährlich Systemanalysen durch, um den Bedarf an vorzuhaltender Netzreserveleistung für zukünftige Betrachtungszeiträume zu ermitteln. Der identifizierte Bedarf an Netzreserveleistung wird vorrangig durch bestehende Reserveverträge zwischen den Übertragungsnetzbetreibern und den Kraftwerksbetreibern zur Stilllegung angezeigter, systemrelevanter inländischer Anlagen gedeckt. Bei darüber hinausgehendem Bedarf werden durch die Übertragungsnetzbetreiber weitere Kapazitäten im Ausland kontrahiert.

Aufforderung zur Interessenbekundung gemäß § 4 Abs. 2 Netzreserveverordnung (NetzResV) für den Winter 2022/ 2023 (01.10.2022 bis 31.03.2023)

Gemäß den Bestimmungen der Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Beschaffung einer Netzreserve sowie zur Regelung des Umgangs mit geplanten Stilllegungen von Energieerzeugungsanlagen zur Gewährleistung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems (Netzreserveverordnung – NetzResV) in der Fassung vom 13.05.2019 hat die Bundesnetzagentur den von den Übertragungsnetzbetreibern ermittelten Bedarf an Erzeugungskapazität für die Netzreserve im Hinblick auf den Winter 2022/2023 (01.10.2022 bis 31.03.2023) geprüft und den zugehörigen Bericht gemäß § 3 Abs. 1 NetzResV veröffentlicht.

In dem Bericht der Bundesnetzagentur vom 29.04.2022 wird für das Winterhalbjahr 2022/2023 ein zusätzlicher Bedarf an Erzeugungskapazität für die Netzreserve in Höhe 1424 MW festgestellt, für deren Deckung zunächst eine Interessensbekundung gemäß § 4 NetzResV gestartet wird. Die Höhe der zu beschaffenden Netzreserveleistung kann in Abhängigkeit von der Sensitivität auf die ursächlichen Engpässe abweichen und ist vor dem Hintergrund möglicher Alternativen im Rahmen des Engpassmanagements sowie der gegenwärtigen weltpolitischen Situation zu sehen.

Hiermit fordern wir interessierte Anlagenbetreiber auf, eine Interessenbekundung gemäß § 4 Abs. 2 NetzResV zur Aufnahme ihrer Anlage(n) in die Netzreserve im Zeitraum vom 02.05.2022 bis 15.05.2022 abzugeben. Zur Abgabe einer Interessenbekundung sind die hierfür bereitgestellten Unterlagen zu nutzen und vollständig ausgefüllt elektronisch und in Schriftform an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber zu richten:

  • für Deutschland: jeweils der Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber,
  • für Italien und die Schweiz: TransnetBW GmbH  
  • für Frankreich und Luxemburg: Amprion GmbH

 

Die konkreten Voraussetzungen und Anforderungen an die Anlagen bzw. Anlagenbetreiber einschließlich der geographischen Bedarfsregion und der technischen Parameter können ebenfalls den bereitgestellten Unterlagen entnommen werden.

Die Abgabefrist für eine Interessenbekundung zur Aufnahme von Anlagen in die Netzreserve ab dem 01.10.2022 endet am 15.05.2022. Maßgebend für die fristgerechte Einreichung ist die rechtzeitige elektronische Übermittlung der unterschriebenen Unterlagen.

Ein eventueller Abschluss von Verträgen setzt die Zustimmung der Bundesnetzagentur voraus, insbesondere zur Auswahl der zu beauftragenden Anlagenbetreiber und den daraus entstehenden finanziellen Pflichten für den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Abschluss eines Vertrages.

TenneT TSO GmbH behält sich vor, die veröffentlichten Informationen ohne Vorankündigung zu aktualisieren.

Ansprechpartner für an die TenneT TSO GmbH zu richtende Interessenbekundungen:

Kontakt Netzreserve

TenneT TSO GmbH Bernecker Straße 70

95448 Bayreuth

Netzreserve(at)tennet.eu

Abgelaufene Interessensbekundungsverfahren

LieferzeitraumFrist zur Angebots-abgabeAufnahme der Anlagen in die NetzreserveBedarf in MW
Winter 2017/201815.05.201701.10.20171600
Winter 2019/202015.05.201501.10.20191600
Winter 2016/201715.05.201501.10.20163198-4212
Winter 2015/201615.05.201501.10.2015489-1388
1.Quartal 201515.10.201401.01.2015545
Winter 2017/201815.05.201401.10.20173076
Winter 2015/201615.05.201401.10.20151414
Winter 2015/201615.05.201401.10.20151439
Winter 2014/201515.05.201401.10.201464