In Anspruch genommene Ausgleichsenergiemengen
Wenn die tatsächliche EEG-Einspeisung der Prognose mit dem geringsten zeitlichen Abstand zum Erfüllungszeitpunkt entsprechen würde, wäre die in Anspruch genommene Ausgleichsenergie gerade die Differenz zwischen der laut dieser Prognose zu veräußernden Strommengen und den hierfür tatsächlich insgesamt über den Day Ahead und Intraday Handel beschafften bzw. veräußerten Strommengen. Tatsächlich weicht die Ist- Einspeisung aus Anlagen erneuerbarer Energien von der aktuellen Prognose ab. Die dadurch entstehenden Abweichungen zwischen Prognose und Ist-Einspeisung müssen durch die Inanspruchnahme von Ausgleichsenergie glatt gestellt werden.
Diese Ausgleichsenergiemengen werden nachfolgend viertelstundengenau aufgelistet.