Preislimitierung
am vortägigen Spotmarkt
Der Übertragungsnetzbetreiber kann gemäß EEAV § 8 Absatz 1 für diejenigen Stunden des folgenden Tages, für die im Falle von negativen Preisen an der EPEX Spot ein Aufruf zur zweiten Auktion ergeht, von der Verpflichtung, die vollständige in der Vortagesprognose vorhergesagten Einspeisung zu preisunabhängigen Geboten an dem vortägigen Spotmarkt einer Strombörse zu veräußern, abweichen.
In den unten aufgeführten Links sortiert nach Tagen, an denen es zu einer Preislimitierung gekommen ist, werden die Stunden einer Preislimitierung, die Höhe der Preislimits je Tranche (20 gleichgroße Anteile) und evtl. die unverkaufte Energiemenge in stündlicher Auflösung aufgelistet.