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Feinplanung beginnt: Korridor für Juraleitung bestätigt

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  • Regierungen von Mittelfranken, Ober- und Niederbayern sowie der Oberpfalz schließen Raumordnungsverfahren für Ersatzneubau Juraleitung mit positiver landesplanerischer Beurteilung ab
  • Optimale Ausgangslage für Feinplanung: Durchgehender Korridor auf 160 Kilometer Leitungsstrecke als raumverträglich bzw. raumverträglich mit Maßgaben eingestuft
  • Ab 25. Juli 2022 informiert TenneT die Öffentlichkeit über Ergebnisse der Raumordnungsverfahren und die nachfolgenden Planungsschritte

Die Regierungen von Mittelfranken, Ober- und Niederbayern sowie der Oberpfalz haben am 30. Juni 2022 die Raumordnungsverfahren für die Juraleitung mit der landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen. Damit haben die Behörden die grundsätzliche Raumverträglichkeit für einen durchgehenden 100 Meter breiten Korridor für den rund 160 Kilometer langen 380 Kilovolt Ersatzneubau bestätigt. Die größtenteils aus den 1940er Jahre stammende Höchstspannungsleitung zwischen den Umspannwerken Raitersaich, Ludersheim, Sittling und Altheim versorgt weite Teile Bayerns mit Strom. Sie muss einerseits altersbedingt und andererseits im Rahmen der Energiewende erneuert werden. In direkter Verbindung mit dem TenneT Netzausbauprojekt Altheim – St. Peter ist die Juraleitung zudem eine Hauptversorgungsachse für die bayerische Industrie. Sie stellt den Transport erneuerbarer Energien von Nord nach Süd genauso sicher wie die Integration von regional erzeugtem Grünstrom.

Daher freut sich Tim Meyerjürgens, COO von TenneT, über diesen wichtigen Projektfortschritt und betont die Bedeutung des Projekts in Zusammenhang mit der aktuellen geopolitischen Lage: „Die Folgen des Angriffskriegs gegen die Ukraine zeigen, dass wir zur Erhaltung unseres Wohlstands und unserer Wirtschaftsstandorte möglichst schnell unabhängig von fossilen Energien werden müssen. Der Netzausbau in Bayern ist ein wesentlicher Faktor bei der Systemintegration Erneuerbarer Energien und bei der Dekarbonisierung der bayerischen Industrie. Jeder Projektfortschritt ist daher von großer Bedeutung und bringt uns unseren klimapolitischen Zielen näher.“ Mit Blick auf das nachfolgende Planfeststellungsverfahren ergänzt Meyerjürgens: „Um die Feinplanung der Juraleitung zügig zu beantragen und das Projekt pünktlich bis 2030 in Betrieb nehmen zu können, sind wir auf die konstruktive und lösungsorientierte Zusammenarbeit mit allen Beteiligten angewiesen. Dafür bieten wir umfassende Dialogangebote an.“

Noch im Juli informiert TenneT alle beteiligten Behörden, Kommunen und Verbände über das Ergebnis der landesplanerischen Beurteilungen sowie die daraus resultierenden nachfolgenden Planungsschritte. Auf sechs öffentlichen Informationsmärkten können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger ebenfalls über den Projektfortschritt und die Planungen informieren:

  • Mo., 25.07.2022, 16-20 Uhr, Kulturscheune, Hauptstraße 6a, 90596 Schwanstetten
  • Di., 26.07.2022, 16-20 Uhr, Bürgerhalle, Johann-Degelmann-Str. 7a, 0592 Schwarzenbruck
  • Mi., 27.07.2022, 16-20 Uhr, Multisaal, Untere Hauptstraße 11, 92364 Deining
  • Do., 28.07.2022, 16-20 Uhr, Haus des Gastes, Hauptstraße 14, 92339 Beilngries
  • Fr., 29.07.2022, 16-20 Uhr, Brauereigasthof, Rottenburger Straße 22, 84098 Hohenthann
  • Mo., 01.08.2022, 16-20 Uhr, Gemeindehaus, Rathausgasse 8, 90574 Roßtal

Die Informationsmärkte folgen keinem festen Programm, sondern können individuell besucht werden. Das Projektteam steht für persönliche Einzelgespräche zur Verfügung. Nach der Sommerpause wird TenneT Eigentümerinnen und Eigentümern Planungsgespräche anbieten, um Planungshinweise noch vor Beginn des Planfeststellungsverfahrens aufnehmen und prüfen zu können.

Fazit der landesplanerischen Beurteilungen

Im Mittelpunkt der Raumordnungsverfahren stand die Frage, wie sich die geplante Stromleitung auf die für die Raumordnung wichtigen Aspekte auswirkt. Dazu gehören beispielsweise die Belange von Siedlungsstrukturen, der gewerblichen Wirtschaft, Natur und Landschaft, Wasser, Verkehr, Immissionsschutz und die Energieversorgung. Gegenstand der Verfahren war ein 100 Meter breiter Trassenkorridor, in welchem die Leitung zu liegen kommen soll. Die positiven landesplanerischen Beurteilungen bestätigen die Raumverträglichkeit der TenneT-Planungen. Gleichzeitig haben die Bezirksregierungen TenneT Maßgaben und Prüfaufträge für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren mit auf den Weg gegeben.

Die Regierung von Mittelfranken legt in ihrer Beurteilung unter anderem zusätzliche Waldüberspannungen z.B. bei Trettendorf/Buchschwabach und im Schwarzachtal fest. Anhand der Feinplanung im Planfeststellungsverfahren sollen insbesondere die Aspekte der Erdkabelverlegung geklärt werden: das betrifft beispielsweise den Erdkabelabschnitt Katzwang bis hinter Kornburg oder die geplante Kabelübergangsanlage bei Prackenfels.

Die Maßgaben der Regierung der Oberpfalz beziehen sich vorrangig auf die Belange von Natur und Landschaft sowie der Land- und Forstwirtschaft. Im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren ist beispielsweise die Überspannung hochwertiger Waldgebiete im Bereich Postbauer-Heng oder Köstlbach in Abwägung zur Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu prüfen. Im Raum Dietfurt a.d. Altmühl hat die Raumordnungsbehörde die Untersuchung einer kleinräumigen Abweichung von dem vorgesehenen Trassenkorridor festgelegt, um die Möglichkeiten einer Reduzierung von Auswirkungen auf das Landschaftsbild auszuloten.

In Niederbayern hat die Raumordnungsbehörde TenneT beispielsweise mit auf den Weg gegeben, die Querung der Donau u.a. in Hinblick auf den Arten- und Gebietsschutz vertieft zu untersuchen. Durch die Mitführung von 110-kV-Leitungen könnten gegebenenfalls Ortsteile wie Arresting oder Altheim entlastet werden. Daneben hat die Regierung von Niederbayern an ausgewählten Stellen leicht modifizierte Leitungsführungen angeregt, um die Gemeindegebiete und Siedlungen noch weiter zu entlasten oder einen gestreckten Verlauf der Leitung zu erreichen.

Die Regierung von Oberbayern merkte an, dass aufgrund der vorliegenden Planungstiefe einige noch offene Fragen – beispielsweise zu artenschutzrechtlichen Belangen – im Rahmen des Raumordnungsverfahrens noch nicht abschließend beurteilt wurden und im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren betrachtet werden.

Der nun vorliegende 100 Meter breite Trassenkorridor bildet den Rahmen für die nächsten Schritte zur Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens. Derzeit erfolgt die Grobtrassierung innerhalb dieses Trassenkorridors. Das heißt, dass die konkrete Trassenführung mit möglichen Maststandorten bzw. mit einem Erdkabelverlauf ermittelt wird.

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Ina-Isabelle Haffke

Pressesprecherin - Energiepolitik und Industriestrategie Süddeutschland, Netzentwicklungsplan, Netzausbau Onshore