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Steuerbarkeitscheck nach §12 Abs. 2 EnWG

Mit der EnWG-Novelle vom Februar 2025 wurde ein sogenannter „Steuerbarkeits-Check“ für Erzeugungsanlagen eingeführt, der Umsetzungsaufgaben für alle Anschlussnetzbetreiber vorsieht. Gesetzliche Grundlage ist der § 12 Abs. 2b EnWG. Hiernach sind Netzbetreiber (aller Ebenen) verpflichtet, jährlich zu testen, ob die Steuerbarkeit von Anlagen (§ 13a Abs. 1 / § 14 Abs. 1 EnWG) gegeben ist.

Die Ergebnisse sind dem vorgelagerten Netzbetreiber mitzuteilen, der diese plausibilisieren und wiederum dem ihm vorgelagerten Netzbetreiber weiterleiten muss.

In der letzten Stufe dieses kaskadierten Prozesses sind die ÜNB verpflichtet, aus den erhaltenen Daten einen Bericht zu erstellen, der bis zum 30. November eines jeden Jahres an die BNetzA und das BMWK zu übermitteln ist.

Die durch die ÜNB erarbeiteten Leitlinien zum Steuerbarkeitscheck sind auf der Webseite www.netztransparenz.de unter dem Menüpunkt Systemdienstleistungen/Betriebsführung veröffentlicht: Netztransparenz > Systemdienstleistungen > Betriebsfuehrung > Leitlinien Steuerbarkeitscheck EnWG § 12 Abs. 2 d

Für die Erfassung der Daten stellen wir Ihnen ab dem 01.06.2025 auf unserem Umlagen-Portal einen Erhebungsbogen zur Verfügung.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne unter steuerbarkeitscheck@tennet.eu zur Verfügung.

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