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Netzsituationen nach § 13.1 EnWG

Das Engpassmanagement wird eingesetzt um Netzengpässe zu vermeiden oder zu beseitigen. Tritt eine Netzsituation auf, in der die Versorgungssicherheit gefährdet oder gestört ist, so ist der Netzbetreiber berechtigt und verpflichtet durch netz- oder marktbezogene Maßnahmen die Gefährdung oder Störung zu beseitigen (§13.1 EnWG). Redispatch und Countertrading zählen dabei zu den marktbezogenen Maßnahmen.

Aktuelle Information über Maßnahmen nach §13.1 EnWG

Durch die Festlegung der BNetzA (BK6-11-098) vom 30.10.2012 zur „Standardisierung vertraglicher Rahmenbedingungen für Eingriffsmöglichkeiten der Übertragungsnetzbetreiber in die Fahrweise von Erzeugungsanlagen“ sind die Übertragungsnetzbetreiber dazu verpflichtet, alle Anpassungen der Wirkleistungseinspeisung auf einer gemeinsamen Internetseite zu veröffentlichen. Zusammen mit den anderen deutschen Übertragungsnetzbetreibern veröffentlicht TenneT die veranlassten Redispatch-Maßnahmen auf der gemeinsamen Informationsplattform netztransparenz.de. Unten finden Sie zusätzlich archivierte Informationen zu eingeleiteten Maßnahmen nach §13.1 EnWG bis Dezember 2014. Die Beurteilung der Marktrelevanz obliegt dem Nutzer der Daten.

Archiv bis Dezember 2014

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