Strommarkt

Die Energiebranche wird durch eine rasante Entwicklung gekennzeichnet. Der Prozess der europäischen Marktintegration begann vor einigen Jahren. Ziel dieser Integration ist die Schaffung eines einheitlichen europäischen Marktes, der es den Marktparteien erlaubt, auf einfache und effiziente Weise über die Grenzen hinweg mit Gas und Strom zu handeln.

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Unsere Vision ist es, einer der transparentesten Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Europas zu sein und damit einen Wert für die Gesellschaft zu schaffen. In der Rubrik Energy Insights stellen wir Daten, Informationen und wertvolle Einblicke rund um das Thema Energie zur Verfügung.

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Hier finden Sie interessante Zahlen und Fakten rund um TenneT.

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Bilanzierungsgebiete der Regelzone TenneT

Prozess: "Anmeldung eines Bilanzierungsgebietes" (Abmeldung erfolgt analog) nach BK6-18-032 Anlage 4 (MaBiS)

Anmeldung eines Bilanzierungsgebietes

1. Mindestens 4 Monate + 10 WT vor geplanter Aktivierung/Änderung muss sich der betroffene NB beim BIKO melden. Voraussetzung dafür ist bereits erfolgte Abstimmung mit den korrespondierenden NB. Dies gilt für folgende Aktivitäten im Rahmen von Bilanzierungsgebietsveränderungen:

  • Eröffnung eines Bilanzierungsgebietes
  • Beendigung eines Bilanzierungsgebietes

Formular: Anmeldung Bilanzierungsgebiet (online & offline)
Formular: Abmeldung Bilanzierungsgebiet (online & offline)

2+3. Mindestens 3 Monate + 15 WT vor geplanter Eröffnung/Änderung müssen alle Voraussetzungen beim BIKO erfüllt sein, sonst verschiebt sich das Umsetzungsdatum um mindestens einen Monat nach hinten. Der BIKO teilt dem NB den EIC und den entsprechenden Gültigkeitsbeginn des BG mit. Der BIKO veröffentlicht die aktualisierte Bilanzierungsgebietsliste auf seiner Internetseite sowie leitet diese für die Veröffentlichung an den BDEW weiter.

4+5+6. Mindestens 3 Monate + 10 WT vor geplanter Aktivierung/Änderung informiert der NB alle betroffenen Marktpartner (BKV, LF, ÜNB) über den Vorgang.

7. Benennung eines Bilanzkreises zur Aufnahme von Deltaenergiemengen: Der Bilanzkreis zur Aufnahme der DZR muss spätestens 20 WT vor dem Gültigkeitsbeginn dem BIKO benannt worden sein. Beachten Sie bei Fristverletzung den Eskalationsprozess (weitere Details siehe BK6-18-032 Anlage 4 (MaBiS)) 

Formular: Anmeldung einer Bilanzkreiszuordnung zur Aufnahme von Deltaenergiemengen 
Formular: Abmeldung einer Bilanzkreiszuordnung zur Aufnahme von Deltaenergiemengen

Bitte unterschrieben oder digital signiert per mail an biko-edm(at)tennet.eu senden.

8+9. Bekanntgabe EDIFACT-Kommunikationsparameter und Austausch s/mine Zertifikate: Bevor eine automatisierte Kommunikation stattfinden kann, ist es notwendig die vorhandenen Kommunikationsparameter und Zertifikate im Vorfeld (mind. 3 WT) per E-Mail auszutauschen (siehe hierzu verbindliche Regelungen zum Übertragungsweg (RezÜ) BK6-16-200).

Richten Sie bitte hierzu Ihre Nachrichten ausschließlich an biko-edm(at)tennet.eu .

EIC-Identifikationsnummern

EIC-Identifikationsnr. der VNB (72 KB, csv, 01.07.2022)

EIC-Identifikationsnr. der VNB Download Download
EIC-Identifikationsnr. der VNB (62 KB, xlsx, 01.07.2022)

EIC-Identifikationsnr. der VNB Download Download

Formulare

Anmeldung eines Bilanzgebietes

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Abmeldung eines Bilanzgebietes

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Anmeldung einer Bilanzkreiszuordnung (40 KB, doc, 10.07.2016)

zur Aufnahme von Deltaenergiemengen

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Abmeldung einer Bilanzkreiszuordnung (40 KB, doc, 10.07.2016)

zur Aufnahme von Deltaenergiemengen

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