Strommarkt

Die Energiebranche wird durch eine rasante Entwicklung gekennzeichnet. Der Prozess der europäischen Marktintegration begann vor einigen Jahren. Ziel dieser Integration ist die Schaffung eines einheitlichen europäischen Marktes, der es den Marktparteien erlaubt, auf einfache und effiziente Weise über die Grenzen hinweg mit Gas und Strom zu handeln.

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Unsere Vision ist es, einer der transparentesten Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Europas zu sein und damit einen Wert für die Gesellschaft zu schaffen. In der Rubrik Energy Insights stellen wir Daten, Informationen und wertvolle Einblicke rund um das Thema Energie zur Verfügung.

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Im Frühjahr 2016 hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr den Planfeststellungbeschluss erlassen und die Unterlagen mit genauem Trassenverlauf und Begründung zur Einsicht für die Öffentlichkeit ausgelegt. Mehrere Träger öffentlicher Belange und von der Planung berührte Eigentümer haben Rechtsmittel gegen den Beschluss eingelegt. Das zuständige Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Anfang April 2017 sein Urteil gesprochen: Alle Klagen wurden abgewiesen.  

In seiner mündlichen Urteilsbegründung sagte das Gericht: „Der angegriffene Planfeststellungsbeschluss steht mit geltendem Naturschutzrecht im Einklang.“ Darüber hinaus sei er „mit den Vorgaben des Energieleitungsausbaugesetzes sowie mit geltendem Raumordnungsrecht vereinbar. Abwägungsfehler liegen nicht vor.“ 

Damit hat das Projekt Ganderkesee - St. Hülfe Planungssicherheit. Nun gilt es, die bauvorbereitenden Maßnahmen abzuschließen, die Bauausführungsplanung dort zu finalisieren, wo inzwischen nicht schon mit dem Bau begonnen wurde und den Bau voranzutreiben. Vor allem soll der Dialog mit den Landeigentümern fortgesetzt werden, damit die noch offenen Vereinbarungen konstruktiv zum Abschluss kommen können: Die Menschen in der Region haben es verdient, dass das Projekt nun in Ruhe abgeschlossen werden kann.

Archiv Planfeststellungsunterlagen