Unsere Kernaufgaben bestehen aus Übertragungsdienstleistungen, Systemdienstleistungen und der Förderung des europäischen Strommarktes. Sie ergeben sich aus unserem Auftrag als Netzbetreiber nach dem niederländischen 'Elektriciteitswet' (E-wet) and dem deutschen 'Energiewirtschaftsgesetz' (EnWG).


Unsere Kernaufgaben

Windstrom-Booster-Konzept
Damit die Energiewende in Deutschland gelingt, muss der Ausbau Erneuerbarer Energie noch schneller und umfassender erfolgen als bisher. #SchnellerMehrErneuerbare
Weiterlesen

Unser Netz
TenneT betreibt das Hochspannungsnetz in den Niederlanden und in großen Teilen von Deutschland. TenneT überträgt Strom mit einer Spannung von 110.000 Volt (110 kV) und höher. Mit um 24.500 Kilometern Hochspannungsleitungen, überqueren wir Grenzen und verbinden Länder.

Offshore Ausblick 2050
Bereits bis 2030 steigt die ursprünglich geplante Leistung von 15 Gigawatt Offshore-Windenergie auf 20 GW.
zu Offshore Ausblick 2050

Strommarkt
Die Energiebranche wird durch eine rasante Entwicklung gekennzeichnet. Der Prozess der europäischen Marktintegration begann vor einigen Jahren. Ziel dieser Integration ist die Schaffung eines einheitlichen europäischen Marktes, der es den Marktparteien erlaubt, auf einfache und effiziente Weise über die Grenzen hinweg mit Gas und Strom zu handeln.

Kennzahlen-App iOS
Die TenneT TSO GmbH veröffentlicht in dieser App gemäß den gesetzlichen Bestimmungen netzrelevante Daten in einer für das iPhone optimierten Darstellung.
Mehr erfahren

E-Insights
Unsere Vision ist es, einer der transparentesten Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Europas zu sein und damit einen Wert für die Gesellschaft zu schaffen. In der Rubrik Energy Insights stellen wir Daten, Informationen und wertvolle Einblicke rund um das Thema Energie zur Verfügung.



Unternehmen
TenneT ist einer der führenden Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) für Strom in Europa mit Geschäftstätigkeiten in den Niederlanden und in Deutschland. Unsere Aufgabe ist es, die rund 42 Millionen Endverbraucher in unseren Märkten zuverlässig und rund um die Uhr mit Strom aus unserem Hoch- und Höchstspannungsnetz zu versorgen.

Wir sind TenneT
Wir versorgen rund 42 Millionen Menschen zuverlässig und rund um die Uhr mit Strom.
WeiterlesenUmsetzung der Verordnung zu abschaltbaren Lasten
Hintergrund, Präqualifikation, Rahmenvertrag
Aktualisierung vom 6.11.2014
Ausgehend von bisherigen Erfahrungen mit Anbieter-Präqualifikationen haben die Übertragungsnetzbetreiber die Rahmenbedingungen für abschaltbare Lasten weiterentwickelt. Es werden Ergänzungsvereinbarungen zu Rahmenvertrag und Präqualifikationsunterlagen bereitgestellt, um die Teilabschaltung einer abschaltbaren Last zu ermöglichen. Dabei kann eine abschaltbare Last ausgehend von einem definierten Bezugswert ihre Leistungsaufnahme um die Abschaltleistung reduzieren, ohne eine Vollabschaltung herbeiführen zu müssen.
Hierfür bereitgestellte Dokumente:
- Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag
- Präqualifikationsanforderungen für Teilabschaltung
Zudem haben die ÜNB im Zuge der Inbetriebnahme des Lastmanagementservers (LaMaS) Anpassungen an den IT-Anforderungen für Anbieter vorgenommen.
Für die notwendige Überarbeitung der Anlagen machen die ÜNB von ihrem Anpassungsrecht gem. § 17 (3) des Rahmenvertrages über die Vergabe von Aufträgen zur Erbringung von Abschaltleistung aus abschaltbaren Lasten Gebrauch:
- Anlage 5 wird um die Definition der Teilabschaltung ergänzt
- Anlage 6a wird um die Angabe der prognostizierten Mindestlast bei Teilabschaltung ergänzt
- Das Dateiformat von Anlage 6b wird von MS Excel (XLS bzw. XLSX) in CSV (Comma Separated Value) geändert. Als Trennzeichen ist das Semikolon „;“ ( Bei Excel mit Spracheinstellung deutsch ist dies die Standard Einstellung)
- Anlage 6c wird um weitere Statuskennzeichen ergänzt
Die Änderungen gelten ab dem 06.11.2014. Sie finden alle neuen Dokumente im Downloadbereich.
Hintergrund
Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 20. Dezember 2012 wurde seitens des Gesetzgebers die Möglichkeit geschaffen, dass zukünftig auch Anbieter von abschaltbaren Lasten für Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Netz- und Systemsicherheit vertraglich verpflichtet werden können. Hierbei bilden die Paragraphen §13 Abs. 4a und 4b EnWG die rechtliche Grundlage für weitere Spezifikation von Anforderungen, Vergütungs- sowie Kostenregelungen im Zusammenhang mit den abschaltbaren Lasten. Diese werden zusammen mit den Kriterien für eine technisch und wirtschaftlich sinnvolle Anwendung in der „Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten“ (AbLaV) weiter präzisiert.
Im Sinne dieser Verordnung werden abschaltbare Lasten als große Verbrauchseinheiten gesehen, die am Hoch- und Höchstspannungsnetz angeschlossen sind, mit nahezu konstant großer Leistung fortwährend Strom abnehmen und aufgrund der Besonderheiten ihres Produktionsprozesses auf Abruf kurzfristig und für eine definierte Mindestzeiteinheit ihre Verbrauchsleistung reduzieren können.
Gemäß der AbLaV werden die deutschen Übertragungsnetzbetreiber zukünftig eine Gesamtabschaltleistung von 3.000 Megawatt monatlich ausschreiben. Zur Teilnahme an einer Ausschreibung ist jeder Anbieter berechtigt, der über eine Abschaltleistung verfügt, die die technischen Anforderungen aus den Paragraphen §5 bis 7 AbLaV erfüllt. Die Erfüllung der Anforderungen ist im Rahmen eines Präqualifikationsverfahrens dem Übertragungsnetzbetreiber nachzuweisen.
Präqualifikation
Der für den Anschluss zuständige Übertragungsnetzbetreiber schließt gemäß der zugrundeliegenden AbLaV bundeseinheitliche Rahmenvereinbarungen mit den Anbietern von abschaltbaren Lasten in seiner Regelzone ab. Die Anbieter müssen in einem bundesweit einheitlichen Präqualifikationsverfahren nachweisen, dass die Verbrauchseinrichtungen den Präqualifikationsanforderungen der Übertragungsnetzbetreiber auf Basis der AbLaV genügen.
Die einheitlichen Präqualifikationsanforderungen der deutschen Übertragungsnetzbetreiber finden sie im Downloadbereich
Bei Interesse an einer Präqualifikation wenden Sie sich bitte über den Kontakt an unsere Ansprechpartner, welche im Anschluss mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Eine Teilnahme an der Ausschreibung ist nur mit einem Rahmenvertrag möglich.
Rahmenvertrag
Für die Umsetzung der vertraglichen Regelungen aus der AbLaV wurde ein bundeseinheitlicher Musterrahmenvertrag entwickelt, der das Vertragsverhältnis zwischen Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber und dem potentiellen Anbieter einer abschaltbaren Lasten regelt. Auf Basis dieses Vertrages können zukünftig die Anbieter von abschaltbaren Lasten für Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Netz- und Systemsicherheit in den operativen Netzbetrieb im Sinne der AbLaV eingebunden werden.
Mit Abschluss des Rahmenvertrages werden die technischen, rechtlichen, organisatorischen, operativen und kommerziellen Rahmenbedingungen zwischen den Anbietern und den Übertragungsnetzbetreibern für die Nutzung der abschaltbaren Lasten festgelegt. Die Rahmenverträge regeln hierbei explizit das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren, die Pflichten der Vorhaltung und Erbringung, die Qualitäten und Abrufoptionen der abschaltbaren Lasten, sowie deren Vergütung. Wesentliche Voraussetzung für den Abschluss eines Rahmenvertrages zwischen einem Anbieter und einem Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber ist ein erfolgreich abgeschlossenes Präqualifikationsverfahren für die jeweilige abschaltbare Lasten. Die Dokumentation eines erfolgreichen Präqualifikationsverfahrens ist Bestandteil des gültigen Rahmenvertrages. Der abgeschlossene Rahmenvertrag berechtigt einen Anbieter zur Teilnahme an der monatlichen Ausschreibung für abschaltbare Lasten.
Den bundeseinheitlichen Musterrahmenvertrag finden Sie neben den bundeseinheitlichen Muster-Präqualifikationsanforderungen mit den jeweils zugehörigen Anlagen finden Sie finden sie im Downloadbereich
Die ÜNB behalten sich vor, einzelne Regelungen des veröffentlichten Musterrahmenvertrages bis zum Abschluss des ersten Rahmenvertrages mit einem Anbieter von abschaltbaren Lasten kurzfristig zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils aktuelle Fassung des Musterrahmenvertrages wird auf den Internetseiten der Übertragungsnetzbetreiber und www.regelleistung.net veröffentlicht.
Downloads
Präqualifikationsdokumente
Rahmenvertrag
Statuskennzeichen für die Meldung der Verfügbarkeit
DownloadMonatsmeldung für Abrechnungsinformationen von Netzentgelten
Downloadund der Verfügbarkeit von abschaltbaren Lasten gem. AbLaV
Download