Offshore-Netzanschlüsse
Fertigstellungstermine - Veröffentlichungen gemäß § 17d Abs. 2 Satz 5 EnWG
Verbindliche Fertigstellungstermine
| Projekt | Maßnahme | verbindlicher Fertigstellungstermin |
|---|---|---|
| NOR-1-1 DolWin5 | Anschluss OWP Borkum Riffgrund 3 auf Fläche N-1.1 | 01.10.2024** |
| NOR-7-1 BorWin5 | Anschluss OWP He Dreiht auf Fläche N-7.1 | 10.12.2025 |
| NOR-3-3 DolWin6 | Anschluss OWPs NC 1 auf Fläche N-3.7 und NC 2 auf Fläche N-3.8 | 30.09.2026 |
| NOR-7-2 BorWin6 | Anschluss OWP Nordlicht I auf Fläche N-7.2 | 01.10.2027** |
Voraussichtliche Fertigstellungstermine
| Projekt | Maßnahme | voraussichtlicher Fertigstellungstermin |
|---|---|---|
| NOR-9-2*** BalWin3 | Anschluss OWP N.N. auf Fläche N-9.2 (bezuschlagt) | 31.12.2031 |
| NOR-9-3*** BalWin4 | Anschluss OWP N.N. auf Fläche N-9.3 (bezuschlagt) | 31.12.2029 |
| NOR-9-3*** BalWin4 | Anschluss OWP N.N. auf Fläche N-10.2 (Neuausschreibung 2026) | 30.09.2030**** |
| NOR-12-1*** LanWin1 | Anschluss OWP Nordsee Energies 1 auf Fläche N-12.1 | 30.09.2030***** |
| NOR-12-2*** LanWin2 | Anschluss OWP Oceanbeat West auf Fläche N-12.2 | 31.12.2030***** |
| NOR-11-2*** LanWin4 | Anschluss OWP N.N. auf Flächen N-11.2 (bezuschlagt) und N-13.1 (Ausschreibung 2026) | 31.12.2031***** |
| NOR-13-1*** LanWin5 | Anschluss OWPs auf Flächen N-12.3 (bezuschlagt) und N-13.2 (Ausschreibung 2026) | 30.09.2031***** |
*Die Schnittstelle zwischen TenneT und dem Windpark-Vorhabenträger gemäß Kapitel 4.2.1.3 des Flächenentwicklungsplans (FEP) 2020 liegt beim Projekt NOR-7-2 für sechs Schaltfelder direkt an der gasisolierten Schaltanlage und für weitere sechs Schaltfelder an vorinstallierten Steckverbindungen.
**Die unten stehenden Informationen zur Verzögerung des Netzanschlusssystems (NAS) DolWin5 und BorWin6 sind zu berücksichtigen.
***2GW Punkt-zu-Punkt-DC-Netzanschlusssystem
****Gemäß FEP 2025 (30.01.2025) soll der zuständige Übertragungsnetzbetreiber für Flächen, für die der FEP ein Inbetriebnahmejahr festlegt, welches nach dem Jahr der Inbetriebnahme des zugehörigen Offshore-NAS liegt, einen entsprechend gesonderten, flächenspezifischen voraussichtlichen Fertigstellungstermin bekanntmachen. Dieser flächenspezifische voraussichtliche Fertigstellungstermin soll dem späteren Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Fläche gegenüber der Inbetriebnahme des Offshore-Systems Rechnung tragen und soll in der Regel in dem Quartal und Jahr liegen, das der FEP für die Inbetriebnahme der Windenergieanlagen auf der jeweiligen Fläche festlegt.
*****Infolge der Vermeidung des Artillerieschießgebiets Nordsee und der damit einhergehenden Umtrassierung der Kabeltrassen wird es voraussichtlich zu Verschiebungen der Inbetriebnahmen der betreffenden Projekte kommen. Die finalen zeitlichen Auswirkungen je Projekt können erst nach erfolgter Nachverhandlung des geänderten Projektumfangs spezifiziert werden. Auf die Veröffentlichung des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie Flächenentwicklungsplan 2025: Entscheidung des BSH bezüglich der bedingten Festlegung des Trassenverlaufs für die Offshore-Netzanbindungssysteme NOR-11-1, NOR-11-2, NOR-12-1, NOR-12-2 und NOR-13-1 – Offshore aktuell wird verwiesen.
Eine Beschreibung und kartografische Darstellung der Maßnahmen erfolgt im Netzentwicklungsplan.
Hinweis: Anschlüsse von Offshore Windparks (OWP) werden auf Basis der Festlegungen des Flächenentwicklungsplans des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie und der von der Bundesnetzagentur bezuschlagten Anbindungskapazität an den jeweiligen Offshore Windpark geplant.
Informationen zu Schadensereignissen
Der anbindungsverpflichtete Übertragungsnetzbetreiber hat darüber zu informieren, dass eine Schadens-Dokumentation nach § 17f Abs. 3 Satz 5 EnWG erfolgt ist:
BorWin3: Störung des NAS vom 29.09.2025 bis zum 01.10.2025 sowie vom 02.10.2025 bis zum 07.10.2025. Schadensminderungsbericht wird an die Bundesnetzagentur übermittelt.
DolWin5: Die Fertigstellung des NAS hatte sich voraussichtlich bis zum 15.12.2025 verzögert. Durch Beschleunigungsmaßnahmen konnte am 15.10.2025 die erste Einspeisebereitschaft des NAS hergestellt werden. Das Schadensminderungskonzept wird regelmäßig bis zur vollständigen Anbindung des OWP mit der Bundesnetzagentur abgestimmt.
BorWin6: Aufgrund einer möglichen Verzögerung der Fertigstellung der Netzanbindung um bis zu fünf Monate wurde der BNetzA ein Schadensminderungskonzept vorgelegt und ergriffene Schadensminderungsmaßnahmen dokumentiert. Das Schadensminderungskonzept wird bis zur vollständigen Beseitigung des Schadens regelmäßig aktualisiert.
LanWin1/2/4/5: Aufgrund einer drohenden Verzögerung der Fertigstellung der Netzanbindungen infolge der Vermeidung des Artillerieschießgebiets Nordsee und der damit einhergehenden Umtrassierung der Kabeltrassen wurde der Bundesnetzagentur ein Schadensminderungskonzept übermittelt. Der entsprechende Hinweis zu den Fertigstellungsterminen ist zu beachten.