Die Energiebranche wird durch eine rasante Entwicklung gekennzeichnet. Der Prozess der europäischen Marktintegration begann vor einigen Jahren. Ziel dieser Integration ist die Schaffung eines einheitlichen europäischen Marktes, der es den Marktparteien erlaubt, auf einfache und effiziente Weise über die Grenzen hinweg mit Gas und Strom zu handeln.


Strommarkt

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Die TenneT TSO GmbH veröffentlicht in dieser App gemäß den gesetzlichen Bestimmungen netzrelevante Daten in einer für das iPhone optimierten Darstellung.
Mehr erfahrenFAQ zum Thema Bilanzkreise und Bilanzkreisverträge
Anfragen zum Abschluss eines Bilanzkreisvertrages richten Sie bitte an das Postfach „Team Bilanzkreise“: bilanzkreise(at)tennet.eu.
Sie werden von einem unserer Kundenansprechpartner eine Antwort-E-Mail mit allen notwendigen Informationen zum Vertragsabschluss erhalten. Diese E-Mail beinhaltet den Standard-Bilanzkreisvertrag mit den dazugehörigen Vertragsanlagen, welche von Ihrer Seite mit Daten ausgefüllt und an den Kundenansprechpartner per E-Mail zurückgesandt werden. Weiterhin wird aufgeführt, welche Unterlagen zum Abschluss eines Bilanzkreisvertrages von TenneT benötigt werden. Sobald alle Unterlagen und Informationen komplett vorliegen, wird der Kundenansprechpartner einen Bilanzkreisvertrag für Ihr Unternehmen anfertigen und Ihnen den Vertrag zur Unterzeichnung auf dem Postweg zusenden.
Der Energy Identification Code (EIC) wird beim BDEW - Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft beantragt und von diesem vergeben. Der beantragte Bilanzkreis wird nach der Vergabe beim BDEW veröffentlicht. Die Vergabe und Veröffentlichung dauert ca. 2 Werktage.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen sowie das elektronische Eingabeformular zur Beantragung eines Bilanzkreises: Klicken Sie hier
Informationen rund um das Thema EEG sowie verschiedene Musterformulare zum Download finden Sie auf unserer Homepage. Klicken Sie hier
Weitere Informationen finden Sie in der Anlage 3 des Bilanzkreisvertrages sowie unter folgendem Link: Fahrpläne
Abschluss eines Bilanzkreisvertrages:
- Kontaktaufnahme mit TenneT mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Beginn der Versorgung von Kunden aus dem Bilanzkreis
- Unter-Bilanzkreiszuordnung: Mitteilung 10 Werktage vor Monatsersten, eine Zuordnung ist nur monatsweise möglich
- Aufnahme neuer Bilanzkreise in den Vertrag: Kontaktaufnahme mindestens 10 Werktage vor Starttermin des neuen Bilanzkreises (üblicherweise zum Monatsersten)
Sobald Ihr neuer Bilanzkreis beim BDEW veröffentlicht wurde, richten Sie bitte ein Fax oder Schreiben an Ihren Kundenansprechpartner mit folgenden Daten:
- EIC Ihres neuen Bilanzkreises
- Datum, ab wann der Bilanzkreis bei TenneT angelegt werden soll
- Information, ob dieser als Rechnungs-Bilanzkreis oder als Unter-Bilanzkreis geführt werden soll (Details hierzu - siehe Frage “Wie beantrage ich eine Unter-Bilanzkreiszuordnung und Kettenzuordnung?“)
Ihr Kundenansprechpartner wird Ihnen die Einrichtung des neuen Bilanzkreises schriftlich bestätigen sowie Ihnen die aktualisierte Anlage 1 und ggf. Anlage 5 zum Bilanzkreisvertrag zukommen lassen.
Bitte wenden Sie sich dazu an Ihren Kundenansprechpartner. Er wird Ihnen ein entsprechendes Formblatt zum Ausfüllen zusenden und nach Vorlage des ausgefüllten Formblattes die entsprechende Börse informieren.
Für die Abwicklung der Bilanzkreisabrechnung gelten ausschließlich die Fristen der von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Marktregeln zur Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS):
TenneT ermittelt ab dem 30. Werktag nach Liefermonat auf Basis der bis zum Ende des 29. Werktages nach Liefermonat vorliegenden, abrechnungsrelevanten Daten die Bilanzabweichungen aller Bilanzkreise. Die ermittelten Abweichungen der Bilanzkreise werden je ¼-Stunde mit dem Ausgleichsenergiepreis multipliziert und gegenüber dem Bilanzkreisverantwortlichen monatlich abgerechnet.
Die Abrechnung von Ausgleichsenergie im Rahmen der Bilanzkreisabrechnung erfolgt monatlich spätestens am 42. Werktag nach Ende des Liefermonats durch TenneT. Am Ende des 8. Monats nach Liefermonat erstellt und versendet TenneT eine Korrektur-Bilanzkreisabrechnung auf Basis der nach Ende des 7. Monats vorliegenden abrechnungsrelevanten Daten.
Die Abrechnungsdaten erhalten Sie gemäß den MaBiS-Fristen im MSCONS-Format an ein von Ihnen im Rahmen des Abschlusses des Bilanzkreisvertrages genanntes EDIFACT-Postfach.
Weitere Informationen zur Bilanzkreisabrechnung erhalten Sie hier
Um einen Bilanzkreis in einer Regelzone führen und bewirtschaften zu können, ist der Abschluss eines Bilanzkreisvertrages mit dem jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) notwendig. Sofern Sie also in der Regelzone der TenneT TSO GmbH einen Bilanzkreis führen möchten, ist zunächst der Abschluss eines Bilanzkreisvertrages zwischen Ihnen und der TenneT TSO GmbH nötig.
Bitte wenden Sie sich an Ihren Kundenansprechpartner und benennen den Zeitpunkt der Einrichtung sowie den Haupt- und Unterbilanzkreis mit Angabe des EIC. Sollte die Unter-Bilanzkreiszuordnung Bilanzkreise nur eines Bilanzkreisverantwortlichen betreffen, ist die Aktualisierung der Anlage 5 nicht notwendig. Sind durch die neue Unter-Bilanzkreiszuordnung Bilanzkreise von mindestens zwei Bilanzkreisverantwortlichen betroffen, so ist die Anlage 5 zu aktualisieren und von allen Beteiligten zu unterschreiben. Die Ausfertigung bzw. Aktualisierung der Anlage 5 wird Ihr Kundenansprechpartner übernehmen und die ausgefüllte Anlage 5 per Postweg übermitteln.
Details zum Datenaustausch sowie Kommunikationsdaten der TenneT finden Sie hier. Allgemeine Informationen bezüglich EDIFACT finden Sie auf folgender Homepage: http://www.edi-energy.de
TenneT veröffentlicht spätestens am 20. Werktag nach Liefermonat die Ausgleichsenergiepreise unter folgendem Link:
Weiterhin werden die Ausgleichsenergiepreise im PRICAT-Format an das von Ihnen im Rahmen des Abschluss des Bilanzkreisvertrages genannte EDIFACT-Postfach versandt.