Strommarkt

Die Energiebranche wird durch eine rasante Entwicklung gekennzeichnet. Der Prozess der europäischen Marktintegration begann vor einigen Jahren. Ziel dieser Integration ist die Schaffung eines einheitlichen europäischen Marktes, der es den Marktparteien erlaubt, auf einfache und effiziente Weise über die Grenzen hinweg mit Gas und Strom zu handeln.

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Marktprozesse für erzeugende Marktlokation (Strom)

Die Marktprozesse für Erzeugungsanlagen (MPES) dienen der Zuordnung einer Erzeugungsanlage zu aufnehmenden Lieferanten (EEG-Begriff: Direktvermarktungsunternehmern) und zu Bilanzkreisen, sowie der Weitermeldung der für die EEG-Vermarktung erforderlichen Daten an den jeweiligen ÜNB.

Grundlage dafür ist §4 Abs. 3 StromNZV, sowie das EEG, in dem die grundsätzlichen Rahmenbedingungen vorgegeben sind. Die Marktprozesse für Erzeugungsanlagen regeln den Austausch von Stamm- und Bewegungsdaten zwischen Lieferanten und Netzbetreibern und finden für alle Arten von Erzeugungsanlagen, die – ganz oder anteilig – den Lieferanten wechseln können, Anwendung. 

Seit dem 01.10.2013 läuft die Abwicklung der Prozesse in elektronischer Form per EDIFACT-Format. Durch die EEG-Novellierungen 2014 und 2017 haben sich die zugrundeliegenden Rahmenbedingungen maßgeblich verändert, weshalb eine Anpassung der Prozesse erforderlich war. Mit dem Beschluss BK6-16-200 hat die BNetzA diesem Anpassungsbedarf Rechnung getragen. Gemäß der BNetzA-Festlegung sind die Prozesse für alle Marktteilnehmer am deutschen Energiemarkt ab dem 01.10.2017 verpflichtend nach Vorgaben der MPES 2.1 in elektronischer Form (EDIFACT) abzuwickeln. Abweichend davon ist für folgende Prozesse als Ausnahme zum elektronischen Datenformat weiterhin eine Abwicklung über ein standardisiertes Excel-Formular vorgesehen. Das Formular wurde bereits im Rahmen des o.g. BNetzA-Verfahrens überarbeitet und gilt seit 01.01.2017 für alle EEG und KWKG-Anlagen*: 

 

  • Wechsel in die bzw. aus  der Einspeisevergütung des § 38 EEG 2014 sowie in die bzw. aus der "Ausfallvergütung" nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2017;
  • Neuzuordnung aus § 38 EEG 2014 in § 37 EEG 2014;
  • Erstzuordnung von Neuanlagen** in die geförderte oder sonstige Direktvermarktung. Bitte beachten Sie, dass die Abwicklung des Prozesses zum 01.01.2017 geändert wurde. Die genaue Beschreibung dazu ist in der Anlage 4 (Prozessbeschreibung MPES 2.1), Kapitel 3 Rahmendbedingungen, Nummer 12 zum BK6-16-200 zu finden;
  • Rückzuordnung einer EEG-Anlage** zur Einspeisevergütung nach § 37 EEG 2014 bzw. § 21 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2017;
  • Rückzuordnung einer KWKG-Anlage** zur Einspeisevergütung nach § 4 Abs. 1, 3 KWKG 2012 bzw. § 4 Abs. 2 KWKG 2016;

*) der Absender darf dabei nicht in der Rolle eines Lieferanten im Sinne der MPES 2.1 auftreten, d.h. das Formular ist nur durch den Anlagenbetreiber bzw. Dritten auszufüllen. Die Rolle Lieferant darf ausschließlich im EDIFACT-Format mit anderen Marktpartnern kommunizieren. 

**) Mit den Festlegungen der Bundesnetzagentur vom 20.12.2017 zur Digitalisierung der Energiewende, Interimsmodell wird der Begriff  "erzeugende Marktlokation" statt der „Erzeugungsanlage“ in der MPES-Beschreibung zum 01.10.2017 eingeführt. Die Einführung des Begriffes beruht auf der  BDEW-Anwendungshilfe "Rollenmodell für die Marktkommunikation im deutschen Energiemarkt".

Die MPES in Ihrer aktuellen Version...

finden Sie u.a. auf der Seite der Bundesnetzagentur.

Anwendungshilfe und Hinweise zum Prozessablauf mithilfe des Excel-Formulars

  • Download des standardisierten Formulars  in unserem Downloadbereich unten (entspricht der Anlage 4 zum BNetzA-Beschluss BK6-16-200)
  • das ausgefüllte Formular ist per E-Mail mit dem Betreff „Einspeisemeldung an die Email-Adresse vnb-mako(at)tennet.eu  zu senden
  • die Meldefristen für die Anmeldung entsprechen den Vorgaben aus dem EEG 2017 und den MPES 2.1
  • die Bearbeitungsfrist durch TenneT als Netzbetreiber beträgt max. 3.WT nach dem Eingang der E-Mail
  • TenneT trägt  die Antwort in die übersandte Meldung ein und sendet diese auf gleichem Wege, d.h. per E-Mail an den Meldungsabsender zurück.

Hinweis: 

Die Beschreibung zum Verfahren gilt für alle TenneT-Gesellschaften in der Rolle Netzbetreiber.

Download

Standard Excel Formular (24 KB, xlsx, 29.10.2021)

BNetzA BK6-16-200 Anlage 4

Standard Excel Formular Download Download