Unsere Kernaufgaben bestehen aus Übertragungsdienstleistungen, Systemdienstleistungen und der Förderung des europäischen Strommarktes. Sie ergeben sich aus unserem Auftrag als Netzbetreiber nach dem niederländischen 'Elektriciteitswet' (E-wet) and dem deutschen 'Energiewirtschaftsgesetz' (EnWG).


Unsere Kernaufgaben

Windstrom-Booster-Konzept
Damit die Energiewende in Deutschland gelingt, muss der Ausbau Erneuerbarer Energie noch schneller und umfassender erfolgen als bisher. #SchnellerMehrErneuerbare
Weiterlesen

Unser Netz
TenneT betreibt das Hochspannungsnetz in den Niederlanden und in großen Teilen von Deutschland. TenneT überträgt Strom mit einer Spannung von 110.000 Volt (110 kV) und höher. Mit um 24.500 Kilometern Hochspannungsleitungen, überqueren wir Grenzen und verbinden Länder.

Offshore Ausblick 2050
Bereits bis 2030 steigt die ursprünglich geplante Leistung von 15 Gigawatt Offshore-Windenergie auf 20 GW.
zu Offshore Ausblick 2050

Strommarkt
Die Energiebranche wird durch eine rasante Entwicklung gekennzeichnet. Der Prozess der europäischen Marktintegration begann vor einigen Jahren. Ziel dieser Integration ist die Schaffung eines einheitlichen europäischen Marktes, der es den Marktparteien erlaubt, auf einfache und effiziente Weise über die Grenzen hinweg mit Gas und Strom zu handeln.

Kennzahlen-App iOS
Die TenneT TSO GmbH veröffentlicht in dieser App gemäß den gesetzlichen Bestimmungen netzrelevante Daten in einer für das iPhone optimierten Darstellung.
Mehr erfahren

E-Insights
Unsere Vision ist es, einer der transparentesten Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Europas zu sein und damit einen Wert für die Gesellschaft zu schaffen. In der Rubrik Energy Insights stellen wir Daten, Informationen und wertvolle Einblicke rund um das Thema Energie zur Verfügung.



Unternehmen
TenneT ist einer der führenden Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) für Strom in Europa mit Geschäftstätigkeiten in den Niederlanden und in Deutschland. Unsere Aufgabe ist es, die rund 42 Millionen Endverbraucher in unseren Märkten zuverlässig und rund um die Uhr mit Strom aus unserem Hoch- und Höchstspannungsnetz zu versorgen.

Wir sind TenneT
Wir versorgen rund 42 Millionen Menschen zuverlässig und rund um die Uhr mit Strom.
WeiterlesenSuedOstLink
Mit Energie in die Zukunft
Über SuedOstLink
Abschnitte & Karten
TenneT im Dialog
Aktuelles
Auftrag für Erdkabel des Vorhabens 5a vergeben
TenneT beauftragt die Firma Prysmian PowerLink S.r.l. mit der Herstellung und Verlegung der Erdkabel für das Vorhaben 5a.
Zur Pressemitteilung
02.08.2022
Bundesnetzagentur legt den Untersuchungsrahmen für die Abschnitte D3a & D3b fest
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 Planungssicherstellungsgesetz hat die Bundesnetzagentur am 18. Oktober 2021 je einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung der Abschnitt D3a & D3b des Vorhabens 5a festgelegt. Sie hat damit festgelegt, welche Gutachten, Studien und weitere Unterlagen wir für die Planung des finalen Trassenverlaufs erstellen müssen und welche Trassenverläufe im weiteren Verfahren genauer betrachtet werden sollen.
25.10.2021
Bundesnetzagentur legt den Untersuchungsrahmen für die Abschnitte D1 & D2 fest
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 Planungssicherstellungsgesetz hat die Bundesnetzagentur am 24. September 2021 je einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung der Abschnitt D1 & D2 des Vorhabens 5a festgelegt. Sie hat damit festgelegt, welche Gutachten, Studien und weitere Unterlagen wir für die Planung des finalen Trassenverlaufs erstellen müssen und welche Trassenverläufe im weiteren Verfahren genauer betrachtet werden sollen.
27.09.2021
Bundesnetzagentur legt den Untersuchungsrahmen für den Abschnitt C2 fest
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 Planungssicherstellungsgesetz hat die Bundesnetzagentur am 16. September 2021 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung des Vorhabens 5a festgelegt. Sie hat damit festgelegt, welche Gutachten, Studien und weitere Unterlagen wir für die Planung des finalen Trassenverlaufs erstellen müssen und welche Trassenverläufe im weiteren Verfahren genauer betrachtet werden sollen.
20.09.2021
Zum UntersuchungsrahmenBundesnetzagentur legt den Untersuchungsrahmen für den Abschnitt C1 fest
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 Planungssicherstellungsgesetz hat die Bundesnetzagentur am 20. August 2021 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung des Vorhabens 5a festgelegt. Sie hat damit festgelegt, welche Gutachten, Studien und weitere Unterlagen wir für die Planung des finalen Trassenverlaufs erstellen müssen und welche Trassenverläufe im weiteren Verfahren genauer betrachtet werden sollen.
03.09.2021
Zum UntersuchungsrahmenAntrag auf Planfeststellungsbeschluss zu den Abschnitten D3a und D3b für vollständig erklärt
Die Bundesnetzagentur hat den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 Netzausbaubeschleunigungsgesetz für die Abschnitte D3a und D3b am 23.07.2021 für vollständig erklärt und veröffentlicht. Träger öffentlicher Belange, Vereinigungen sowie die Öffentlichkeit können bis zum 27. August 2021 zum Antrag sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen bei der Bundesnetzagentur Stellung nehmen. Die Beteiligung erfolgt gemäß § 5 Planungssicherstellungsgesetz als schriftliches Verfahren.
26.07.2021
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss bei der Bundesnetzagentur eingereicht
Am 09.07.2021 haben wir die Anträge auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 Netzausbaubeschleunigungsgesetz für die Abschnitte D3a & D3b des Vorhabens 5a bei der Bundesnetzagentur als Genehmigungsbehörde eingereicht. Diese Anträge wird nun von der Genehmigungsbehörde auf Vollständigkeit geprüft.
12.07.2021
WeiterlesenErdkabelverlegung im Test: Pflugverfahren
Im Mai 2021 haben wir das Pflugverfahren für SuedOstLink in einem Feldversuch getestet. Diese innovative Verlegetechnik funktioniert anders als die offene Bauweise und bietet mögliche Vorteile, aber auch viele Herausforderungen.
29.06.2021
WeiterlesenAntrag auf Planfeststellungsbeschluss bei der Bundesnetzagentur eingereicht
Am 11. Juni 2021 haben wir den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 Netzausbaubeschleunigungsgesetz für den Abschnitt D2 des Vorhabens 5a bei der Bundesnetzagentur als Genehmigungsbehörde eingereicht. Dieser Antrag wird nun von der Genehmigungsbehörde auf Vollständigkeit geprüft.
14.06.2021
WeiterlesenAntrag auf Planfeststellungsbeschluss bei der Bundesnetzagentur eingereicht
Am 11. Juni 2021 haben wir den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 Netzausbaubeschleunigungsgesetz für den Abschnitt D1 des Vorhabens 5a bei der Bundesnetzagentur als Genehmigungsbehörde eingereicht. Dieser Antrag wird nun von der Genehmigungsbehörde auf Vollständigkeit geprüft.
14.06.2021
WeiterlesenAntrag auf Planfeststellungsbeschluss zum Abschnitt C1 für vollständig erklärt
Die Bundesnetzagentur hat den Antrag auf Planfeststellungsverfahren nach § 19 Netzausbaubeschleunigungsgesetz für Abschnitt C1 am 28. Mai 2021 für vollständig erklärt und veröffentlicht. Träger öffentlicher Belange, Vereinigungen sowie die Öffentlichkeit können bis zum 02. Juli 2021 zum Antrag sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen bei der Bundesnetzagentur Stellung nehmen. Die Beteiligung erfolgt gemäß § 5 Planungssicherstellungsgesetz als schriftliches Verfahren.
02.06.2021
WeiterlesenAufträge für Konverter bei Landshut und Magdeburg vergeben
Gleichstrom-Projekt von 50Hertz und TenneT erreicht wichtigen Meilenstein. Siemens erhält Auftrag für Konverterstationen.
31.05.2021 – Pressemitteilung
Weiterlesen
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss bei der Bundesnetzagentur eingereicht
Am 14. Mai 2021 haben wir den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 Netzausbaubeschleunigungsgesetz für den Abschnitt C1 des Vorhabens 5a bei der Bundesnetzagentur als Genehmigungsbehörde eingereicht. Dieser Antrag wird nun von der Genehmigungsbehörde auf Vollständigkeit geprüft.
17.05.2021
WeiterlesenKlage gegen Bundesfachplanungsentscheidung ist unzulässig
TenneT sieht die rechtliche Grundlage des Netzausbaus durch Bundesverwaltungsgericht bestätigt.
07.05.2021 – Presseservice
WeiterlesenAntrag auf Planfeststellungsbeschluss zum Abschnitt C2 für vollständig erklärt
Die Bundesnetzagentur hat den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 Netzausbaubeschleunigungsgesetz für Abschnitt C2 am 16. April 2021 für vollständig erklärt und veröffentlicht. Träger öffentlicher Belange, Vereinigungen sowie die Öffentlichkeit können bis zum 21. Mail 2021zum Antrag sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen bei der Bundesnetzagentur Stellung nehmen. Die Beteiligung erfolgt gemäß § 5 Planungssicherstellungsgesetz als schriftliches Verfahren.
22.04.2021
WeiterlesenAntrag auf Planfeststellungsbeschluss bei der Bundesnetzagentur eingereicht
Am 1. April 2021 haben wir den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 Netzausbaubeschleunigungsgesetz für den Abschnitt C2 des Vorhabens 5a bei der Bundesnetzagentur als Genehmigungsbehörde eingereicht. Dieser Antrag wird nun von der Genehmigungsbehörde auf Vollständigkeit geprüft.
06.04.2021
WeiterlesenDurchführung biologischer Kartierungen
Wie schon im vergangenen Jahr werden im festgelegten Trassenkorridor sowie jeweils 500m links und rechts des Korridors biologische Kartierungen durchgeführt. Dabei werden Landschafts- und Artgruppen erfasst, so dass die Lebensräume hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und Artenschutz bewertet werden können.
01.04.2021
WeiterlesenÄnderung des Bundesbedarfsplangesetzes tritt in Kraft
Die Neufassung des Bundesbedarfsplangesetzes tritt mit der Unterschrift des Bundespräsidenten am 04.03.2021 in Kraft. Wir haben die wesentlichen Änderungen zum SuedOstLink für Sie in einem Flyer kompakt zusammengefasst.
04.03.2021
WeiterlesenNovelle des Bundesbedarfsplangesetzes
Der Deutsche Bundestag hat am 28.01.2021 eine Neufassung des Bundesbedarfsplangesetzes beschlossen. Dieses Gesetz erfasst alle Stromleitungen, die für den Netzausbau im Rahmen der Energiewende unentbehrlich sind – also auch den SuedOstLink. In einem nächsten Schritt stimmt der Bundesrat über dieses Gesetz ab, bevor es abschließend dem Bundespräsidenten zur Prüfung und Unterzeichnung vorgelegt wird.
05.02.2021
Bodenkundliche Voruntersuchungen im SuedOstLink-Trassenkorridor selbstverständlich rechtmäßig
Bundesverwaltungsgericht weist Eilantrag einer bayerischen Stadt ab.
21.01.2021 - Presseservice
WeiterlesenSuedOstLink ist eine geplante Gleichstrom-Leitung bestehend aus zwei Vorhaben. Das Vorhaben 5 verläuft zwischen Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt und ISAR bei Landshut in Bayern. Das Vorhaben 5a verläuft zwischen Klein Rogahn in Mecklenburg-Vorpommern und ebenfalls ISAR bei Landshut in Bayern. Der SuedOstLink transportiert Strom aus Windenergie vom Norden und Osten Deutschlands in den Süden. Wir von TenneT planen und bauen den bayerischen Teil der Leitung vollständig als Erdkabel. Die Übertragungskapazität für jedes der beiden Vorhaben von SuedOstLink umfasst jeweils zwei Gigawatt. Wir planen derzeit den genauen Trassenverlauf. Im Jahr 2027 soll das Vorhaben 5 und im Jahr 2030 das Vorhaben 5a in Betrieb gehen.
C1: Münchenreuth bis Marktredwitz
WeiterlesenC2: Marktredwitz bis Pfreimd
WeiterlesenD1: Pfreimd bis Nittenau
WeiterlesenD2: Nittenau bis Pfatter
WeiterlesenD3a: Pfatter bis A92 bei ISAR
WeiterlesenD3b: Konverterbereich ISAR
WeiterlesenSuedOstLink - gefördert von der Europäischen Union
Nicht nur Deutschland, sondern auch die übrigen EU-Mitgliedstaaten stehen vor der Aufgabe, das Stromnetz so zu modernisieren und auszubauen, dass der Übergang ins Zeitalter der erneuerbaren Energien gelingt. Das Netzausbau-Projekt SuedOstLink zählt zu den größten Energieinfrastrukturvorhaben in Europa und ist von der EU bereits als „Projekt von gemeinsamem Interesse“ (englisch: project of common interest, PCI) eingestuft. Das Projekt SuedOstLink wird während des Planungszeitraums von der Europäischen Kommission unterstützt. Dies dient einer erschwinglicheren und sicheren Energieversorgung der Verbraucher.
Der Inhalt gibt die Ansicht der Vorhabenträger wieder und nicht die Meinung der Europäischen Kommission.

SuedOstLink wird von der Fazilität "Connecting Europe" der Europäischen Union kofinanziert