Die Energiebranche wird durch eine rasante Entwicklung gekennzeichnet. Der Prozess der europäischen Marktintegration begann vor einigen Jahren. Ziel dieser Integration ist die Schaffung eines einheitlichen europäischen Marktes, der es den Marktparteien erlaubt, auf einfache und effiziente Weise über die Grenzen hinweg mit Gas und Strom zu handeln.


Strommarkt

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E-Insights
Unsere Vision ist es, einer der transparentesten Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Europas zu sein und damit einen Wert für die Gesellschaft zu schaffen. In der Rubrik Energy Insights stellen wir Daten, Informationen und wertvolle Einblicke rund um das Thema Energie zur Verfügung.

Abwicklung EVU & Letztverbraucher
Für Energieversorgungsunternehmen und Endkunden
Testierung EEG-umlagepflichtige Strommengen bis zum 31.05. des Folgejahres – Wirtschaftsprüferbescheinigung
Testierung EEG-Umlagepflichtige Strommengen bis zum 31.05. des Folgejahres
Grundsätzlich ist eine papiergebundene Wirtschaftsprüferbescheinigung über die EEG-umlagepflichtigen Strommengen nach § 75 i. V. m. § 74, 74a EEG bis spätestens 31. Mai des Folgejahres vorzulegen. Sofern Ihre EEG-umlagepflichtigen Strommengen in der Regelzone der TenneT TSO GmbH die Höhe von 2,0 GWh nicht übersteigt, ist eine elektronische Eigenbestätigung (EB) anstelle einer Wirtschaftsprüferbescheinigung (Testat) für die Testierung ausreichend.
Abweichend von obenstehender Bagatellgrenze wird von stromkostenintensiven Unternehmen i.S.d. § 60a EEG im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung die Vorlage einer WP-Bescheinigung verlangt, sofern die EEG-Umlage für die selbst verbrauchte Strommenge auch tatsächlich begrenzt wird.

Testierung EEG-umlagepflichtige Strommengen bis zum 31.05. des Folgejahres – Eigenbestätigung
Sofern Ihre EEG-umlagepflichtigen Strommengen nach § 75 i. V. m. § 74, 74a EEG in der Regelzone der TenneT TSO GmbH die Höhe von 2,0 GWh nicht übersteigt bzw. Ihre Strommengen nicht nach der Besonderen Ausgleichsregelung (§§ 63ff EEG) begrenzt werden, ist eine elektronische Eigenbestätigung (EB) anstelle einer Wirtschaftsprüferbescheinigung (Testat) für die Testierung ausreichend. Für eine elektronische EB bestätigen Sie bitte die Richtigkeit der Angaben per Häkchen in der Teilmeldung Zusammenfassung in der elektronischen Jahresmeldung im EEG/KWKG-Portal!
Ein Muster für eine EB wird nicht zur Verfügung gestellt.
Es ist zu beachten, dass bei der Mitteilung der Eigenversorgungsmengen ausschließlich eigenerzeugte und selbst verbrauchte Strommengen nach § 61 EEG gemeldet werden dürfen, für die TenneT als ÜNB nach § 61j Abs. 1 EEG zuständig ist. Strommengen, die durch den Verteilnetzbetreiber nach § 61j Abs. 2 EEG zu melden sind, sind hiervon nicht umfasst.“
Bundesweit einheitliches Verfahren zur Datenmeldung gemäß § 73 Abs. 6 EEG
Zur Meldung von EEG-Umlagepflichtigen Strommengen sowohl im Rahmen der unterjährigen Prognose als auch im Rahmen der Jahresmeldung stellt die TenneT TSO GmbH – neben der bisherigen Möglichkeit über das EEG/KWKG-Portal – den Weg über einen Webservice zur Verfügung.
In Abstimmung mit allen vier Übertragungsnetzbetreibern handelt es sich bei dem Webservice um ein bundesweit einheitliches Verfahren zur Datenmeldung nach § 73 Abs. 6 EEG. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte auf der Seite netztransparenz.de
Die über den Webservice erfolgreich versendeten Daten werden im EEG/KWKG-Portal an der jeweiligen Stelle (unterjährige Prognose / Jahresmeldung) angezeigt.