Strommarkt

Die Energiebranche wird durch eine rasante Entwicklung gekennzeichnet. Der Prozess der europäischen Marktintegration begann vor einigen Jahren. Ziel dieser Integration ist die Schaffung eines einheitlichen europäischen Marktes, der es den Marktparteien erlaubt, auf einfache und effiziente Weise über die Grenzen hinweg mit Gas und Strom zu handeln.

Strommarkt

Kennzahlen-App iOS

Die TenneT TSO GmbH veröffentlicht in dieser App gemäß den gesetzlichen Bestimmungen netzrelevante Daten in einer für das iPhone optimierten Darstellung. 

Mehr erfahren
E-Insights

Unsere Vision ist es, einer der transparentesten Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Europas zu sein und damit einen Wert für die Gesellschaft zu schaffen. In der Rubrik Energy Insights stellen wir Daten, Informationen und wertvolle Einblicke rund um das Thema Energie zur Verfügung.

E-Insights

E-Insights

Hier finden Sie interessante Zahlen und Fakten rund um TenneT.

Weiterlesen

Neuanschluss konventioneller Erzeugungsanlagen

Das Verfahren zum Anschluss von konventionellen Kraftwerken wird von TenneT entsprechend der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung vom 26.06.2007 (KraftNAV) abgewickelt. Auf den folgenden Seiten finden Sie die Darstellung des Verfahrens, die für die Prüfung des Netzanschlussbegehrens erforderlichen Angaben bzw. Unterlagen, Musterverträge sowie die Veröffentlichungen nach KraftNAV.

Prozess zum Kraftwerksanschluss

Der Netzanschlussprozess beinhaltet folgende wesentliche Punkte:

1. Qualifiziertes Netzanschlussbegehrten des Anschlussinteressenten

Der Anschlussinteressent beantragt schriftlich bei TenneT den Anschluss einer neuen Erzeugungsanlage. Hierzu ist vom Anschlussinteressenten ein qualifiziertes Netzanschlussbegehren zu stellen, das neben dem Antrag mindestens folgende Angaben für die Prüfung der Anfrage enthalten muss:
Das Dokument "Unterlagenliste" können Sie auf der rechten Seite herunterladen.

2. Prüfung des Anschlussbegehrens

Nach Eingang des Antrages mit den erforderlichen Angaben führt TenneT die notwendige Prüfung für eine Anschlusszusage nach den Vorgaben der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) durch. Hierfür wird für Standardanfragen eine Prüfungsgebühr in Höhe von 18.000 € erhoben. Die netztechnische Untersuchung wird in der Regel nach drei Monaten abgeschlossen. Sofern die Prüfung positiv abgeschlossen wird, wird eine Anschlusszusage erteilt.
Das Dokument "Kraftwerks-Netzanschlussverordnung" können Sie auf der rechten Seite herunterladen.

3. Anschlusszusage

Mit der Anschlusszusage erhält der Anschlussinteressent die Zusage der Reservierung der angefragten Netzanschlussleistung an dem technisch geeigneten Netzanschlusspunkt. Die Anschlusszusage wird wirksam, wenn der Anschlussinteressent die nach KraftNAV festgelegte Reservierungsgebühr (1000 €/MW Netzanschlussleistung) innerhalb eines Monats nach Erteilung der Anschlusszusage zahlt. Auf Wunsch des Kunden führt TenneT parallel zum weiteren Prozess Berechnungen auf Basis kundenspezifischer Last-, Netz- bzw. Einspeiseszenarien zur Bestimmung der Auslastung des Netzes und möglichen Einschränkungen der Übertragungsfähigkeit des Netzes durch. Somit kann der Anschlussnehmer eigenständig Bewertungen von möglichen Einspeiseeinschränkungen vornehmen.

4. Abschluss des Netzanschlussvertrages

Mit Wirksamwerden der Anschlusszusage wird der weitere Ablauf des Anschlussverfahrens gemäß KraftNAV in Gang gesetzt. Netzbetreiber und Anschlussnehmer stellen einen Verhandlungsfahrplan auf, in dem Fristen zur Vorbereitung des Inhaltes (techn. Daten) sowie zum Abschluss eines Netzanschlussvertrages vereinbart werden. Die Anlagen des Netzanschlussvertrages werden spezifiziert. Mit Abschluss des Netzanschlussvertrages wird ein Realisierungsfahrplan über Inhalt, zeitliche Abfolge und Verantwortlichkeiten zur Errichtung der Erzeugungsanlage und zur Realisierung des Netzanschlusses vereinbart. Anschließend werden in der Bauphase die Netzanschlussanlagen errichtet.
Parallel unternimmt TenneT im Bedarfsfall zur Ertüchtigung des Netzes die Maßnahmen, die notwendig sind, damit die eingespeiste Energie vom Netzanschlusspunkt in das öffentliche Netz abtransportiert werden kann.
Das Dokument "Netzanschlussvertrag" können Sie auf der rechten Seite herunterladen.

5. Weitere Verträge

Vor der Inbetriebnahme der neuen Erzeugungsanlage ist der Netznutzungsvertrag abzuschließen.
Das Dokument "Netznutzungsvertrag" können Sie auf der rechten Seite herunterladen.

Prozess zum Kraftwerksanschluss

Muster Netzanschlussvertrag (57 KB, pdf, 12.06.2018)

Muster Netzanschlussvertrag Download Download
Unterlagenliste (76 KB, pdf, 21.11.2019)

Unterlagenliste Download Download
Kraftwerks-Netz-Anschluss-Verordnung (48 KB, PDF, 15.05.2016)

Kraftwerks-Netz-Anschluss-Verordnung Download Download
Netznutzungsvertrag (173 KB, PDF, 15.05.2016)

Netznutzungsvertrag Download Download

Veröffentlichungen gemäß KraftNAV

Die "Verordnung zur Regelung des Netzanschlusses von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie (Kraftwerks-Netzanschlussverordnung - KraftNAV)" vom 26.06.2007 sieht Veröffentlichungspflichten der Übertragungsnetzbetreiber vor, die Anschlussinteressenten bei ihrer Standortauswahl unterstützen.

Weiterlesen