Die Energiebranche wird durch eine rasante Entwicklung gekennzeichnet. Der Prozess der europäischen Marktintegration begann vor einigen Jahren. Ziel dieser Integration ist die Schaffung eines einheitlichen europäischen Marktes, der es den Marktparteien erlaubt, auf einfache und effiziente Weise über die Grenzen hinweg mit Gas und Strom zu handeln.


Strommarkt

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E-Insights
Unsere Vision ist es, einer der transparentesten Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Europas zu sein und damit einen Wert für die Gesellschaft zu schaffen. In der Rubrik Energy Insights stellen wir Daten, Informationen und wertvolle Einblicke rund um das Thema Energie zur Verfügung.

Neuanschluss konventioneller Erzeugungsanlagen
Das Verfahren zum Anschluss von konventionellen Kraftwerken wird von TenneT entsprechend der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung vom 26.06.2007 (KraftNAV) abgewickelt. Auf den folgenden Seiten finden Sie die Darstellung des Verfahrens, die für die Prüfung des Netzanschlussbegehrens erforderlichen Angaben bzw. Unterlagen, Musterverträge sowie die Veröffentlichungen nach KraftNAV.
Prozess zum Kraftwerksanschluss
Der Netzanschlussprozess beinhaltet folgende wesentliche Punkte:
1. Qualifiziertes Netzanschlussbegehrten des Anschlussinteressenten
Der Anschlussinteressent beantragt schriftlich bei TenneT den Anschluss einer neuen Erzeugungsanlage. Hierzu ist vom Anschlussinteressenten ein qualifiziertes Netzanschlussbegehren zu stellen, das neben dem Antrag mindestens folgende Angaben für die Prüfung der Anfrage enthalten muss:
Das Dokument "Unterlagenliste" können Sie auf der rechten Seite herunterladen.
2. Prüfung des Anschlussbegehrens
Nach Eingang des Antrages mit den erforderlichen Angaben führt TenneT die notwendige Prüfung für eine Anschlusszusage nach den Vorgaben der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) durch. Hierfür wird für Standardanfragen eine Prüfungsgebühr in Höhe von 18.000 € erhoben. Die netztechnische Untersuchung wird in der Regel nach drei Monaten abgeschlossen. Sofern die Prüfung positiv abgeschlossen wird, wird eine Anschlusszusage erteilt.
Das Dokument "Kraftwerks-Netzanschlussverordnung" können Sie auf der rechten Seite herunterladen.
3. Anschlusszusage
Mit der Anschlusszusage erhält der Anschlussinteressent die Zusage der Reservierung der angefragten Netzanschlussleistung an dem technisch geeigneten Netzanschlusspunkt. Die Anschlusszusage wird wirksam, wenn der Anschlussinteressent die nach KraftNAV festgelegte Reservierungsgebühr (1000 €/MW Netzanschlussleistung) innerhalb eines Monats nach Erteilung der Anschlusszusage zahlt. Auf Wunsch des Kunden führt TenneT parallel zum weiteren Prozess Berechnungen auf Basis kundenspezifischer Last-, Netz- bzw. Einspeiseszenarien zur Bestimmung der Auslastung des Netzes und möglichen Einschränkungen der Übertragungsfähigkeit des Netzes durch. Somit kann der Anschlussnehmer eigenständig Bewertungen von möglichen Einspeiseeinschränkungen vornehmen.
4. Abschluss des Netzanschlussvertrages
Mit Wirksamwerden der Anschlusszusage wird der weitere Ablauf des Anschlussverfahrens gemäß KraftNAV in Gang gesetzt. Netzbetreiber und Anschlussnehmer stellen einen Verhandlungsfahrplan auf, in dem Fristen zur Vorbereitung des Inhaltes (techn. Daten) sowie zum Abschluss eines Netzanschlussvertrages vereinbart werden. Die Anlagen des Netzanschlussvertrages werden spezifiziert. Mit Abschluss des Netzanschlussvertrages wird ein Realisierungsfahrplan über Inhalt, zeitliche Abfolge und Verantwortlichkeiten zur Errichtung der Erzeugungsanlage und zur Realisierung des Netzanschlusses vereinbart. Anschließend werden in der Bauphase die Netzanschlussanlagen errichtet.
Parallel unternimmt TenneT im Bedarfsfall zur Ertüchtigung des Netzes die Maßnahmen, die notwendig sind, damit die eingespeiste Energie vom Netzanschlusspunkt in das öffentliche Netz abtransportiert werden kann.
Das Dokument "Netzanschlussvertrag" können Sie auf der rechten Seite herunterladen.
5. Weitere Verträge
Vor der Inbetriebnahme der neuen Erzeugungsanlage ist der Netznutzungsvertrag abzuschließen.
Das Dokument "Netznutzungsvertrag" können Sie auf der rechten Seite herunterladen.